Zum Teil versucht man mit sowas einen möglichen Kontrollverlust in einem andern Bereich zu kompensieren. Ich hab mit sowas begonnen, als mein Vater im Krankenhaus lag und jetzt teilweise wenn ähnliche Ängste kommen.

Ex-Freund behält mein Eigentum:DE: DE

Hello zusammen,

ich habe mich vor ca. einem Jahr von meinem Freund getrennt. Es gibt ein paar Gegenstände, die ich mit in seine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung gebracht habe (nicht geschenkt) und die er mir nicht mehr zurück geben will. (Etwa im Wert von 1.200€) Ich habe ihn nun noch einmal gebeten, mir zu gestatten, die Dinge abholen zu lassen, daraufhin hat er mich ohne Antwort blockiert. Gibt es einen Möglichkeit dagegen vorzugehen? Von den kleineren Gegenständen habe ich keine Rechnung mehr, aber eine Tischplatte im Wert von ca. 1000 € kann ich belegen.

Eine zusätzliche Info: Bei der Trennung hat mein Ex-Freund damals über die iCloud angeblich Inhalte von mir mitgelesen und sich Kopien davon gemacht. Was könnte ihm rein rechtlich blühen, wenn er diese aus Rache veröffentlichen würde? Die Inhalte würden zwar wahrscheinlich niemanden interessieren, aber dennoch.

Danke an die Community

Schon mal vielen Dank für die sehr hilfreichen Hinweise.

Zur Höhe der Summe: Ca. 3.500 € - so wie ich den AG kenne, scheut er keine Verhandlung.

Wirksamkeit der Kündigung: Ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten, das würde bedeuten ich könnte meine Kündigung erst am 11.08.25 einreichen, damit sicher nichts mehr zurück verlangt werden kann. Oder zählt der tatsächlich letzte Arbeitstag? Dann könnte ich so kündigen, dass ich das unternehmen zum 01.09.25 verlasse.

Ich finde es auch nicht unhöflich, ich war auch schon auf eine Hochzeit ohne Partner eingeladen. Ob 50 oder 150 (weil Partner und Familie) eingeladen und bewirtet werden, ist allein schon finanziell ein großer Unterschied. Ich würde es einfach höflich erklären.

Wenn du eine Chance siehst das Studium zu beenden, zieh es noch durch. Dann hast du was in der Hand:) und BWL ist so vielseitig, irgendwas ergibt sich bestimmt danach.

Danke für deine Antwort. Ne, er lässt die Alten jetzt für sich aufpolstern.

Kündigung Job und Fortbildungskosten/ Werbungskosten:DE: DE

hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Kündigung und Fortbildungskosten/ Werbungskosten und folgenden Passus im Arbeitsvertrag:

„Sollte der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin aus eigenem Interesse das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber Schulungskosten für Weiterbildungen und sonstige Werbungskosten der vergangenen 12 Monate zurückverlangen. Die Verrechnung erfolgt, soweit möglich, direkt mit der Gehaltsabrechnung."

Ich habe eine Fortbildung die am 11.08.2024 beginnt und am 11.10.2024 endet. Meine Frage ist nun, welches Datum für den Zeitraum "die letzten 12 Monate" relevant ist? Beginn oder Ende oder Rechnungsdatum? Zudem habe ich eine BahnCard25 vom Arbeitgeber erhalten (läuft aber nicht als BusinessBahnCard sondern auf meinen Namen), die ich auch für private Zwecke nutzen kann, zählt diese auch zu Werbungskosten? Auch wenn ich sie gar "erbeten" habe, sondern der AG dadurch Reisekosten spart.

Schon mal vielen Dank an die Community!