www.t-online.de/region/duesseldorf/id_100436034/duesseldorf-familienvater-stirbt-bei-unfall-mit-raser-so-ist-das-urteil.html
Familienvater stirbt bei Unfall mit 240 km/h schnellen Raser: So lautet das Urteil
KriminalitätAlter ich raff es nicht. Der Typ hat bereits vorher den Lappen verloren wegen Trunkenheit am Steuer, ist schon mehrmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis geschnappt worden, ist dann trotzdem gefahren, zu schnell, wieder hacke, tötet dabei jemanden, 10 Moante auf Bewährung + 5000, kthx bis zum nächste Mal? Junge ER IST WEGEN GENAU SOWAS BEREITS VORBESTRAFT. DAS ZEIGT DOCH DASS DER TYP LERNUNFÄHIG, VERANTWORTUNGSLOS UND UNBERECHENBAR IST der hat absolut nichts in der Öffentlichkeit verloren, das ist doch die Definition von "Gefahr für die Allgemeinheit". Allein dass man ihn bereits 2x ohne Lappen erwischt hat zeigt doch, dass der dennoch jedes Mal ins Auto steigt, allein das wäre mMn ein Grund für eine Freiheitsstrafe und hätte in diesem Fall jemandem das Leben retten können ffs.
Ein härteres Durchgreifen an früherer Stelle hätte dem Familienvater das Leben gerettet.
Ist halt die Frage wie du ihn jemals davon abhalten willst weiter ohne Führerschein zu fahren, ohne ihn Lebenslang hinter Gitter stecken zu müssen. Der Typ scheint ja wirklich keinerlei Verantwortungsbewusstsein zu besitzen wenn er führerscheinlos und angetrunken mit 240 über die Autobahn brettert.
Zeigt aber mMn auch, wie unsere Kuscheljustiz unvernünftiges Verhalten fördert weil Leute sich denken „Ich probiers einfach.. was soll schon schlimmes passieren wenn man mich erwischt.“ Kenne selbst Leute die schon ohne Führerschein gefahren sind. Die Signalwirkung wenn jemand den Tod eines Menschen so verschuldet hat aber dennoch nur eine Bewährungsstrafe bekommt will ich mir gar nicht vorstellen…
Wagen konfiszieren, unabhängig vom Halter.
Letzteres ist genau das Problem. Man müsste den Halter bei solchen Fällen mMn mit in Haftung nehmen.
wird er. auch wenn es für denn nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 31 (2) StVZO ist.
Ok das wusste ich nicht, aber die Konsequenzen scheinen ja dann recht gering zu sein, wenn es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Muss der Halter sich vermutlich nicht eh ein neues Auto kaufen? Beim fahren ohne Führerschein wird sicherlich keine Vollkasko zahlen. Und der besoffene Fahrer vermutlich auch nicht.
In diesem speziellen Fall vermutlich schon. Bei 240 wird die Bude sicher ein Totalschaden sein.
Muss so etwas nicht von der Haftpflicht getragen werden? Die werden dann versuchen sich das von dem wieder zu holen.
ich schätze der ist sowieso schrottreif
Ja, jetzt.
Die Möglichkeit hätte auf jeden Fall Bestanden. Genau dafür ist der § 21 Abs. 3 StVG da.